Anonyme Vorabklärungen
Es kommt vor, dass
- der erst-angesprochene Kanton den anderen Kantonen anzeigt, dass der zuzugswillige Investor ihm gehöre, um Doppelspurigkeiten und Irritationen zu vermeiden;
- die Kantone völlig unkoordiniert auftreten, was zu negativen Reaktionen beim potentiellen Zuzüger führen kann;
- ihre Koordinaten Immobilienmaklern und Treuhändern weitergegeben werden, die dann ohne Ihre Geheimhaltungsbedürfnisse zu beachten, mit Ihnen in Kontakt treten.
Tipps:
- Lassen Sie die Konditionen der potentiellen Zielkantone von Ihrem diskretionsbedachten Ansiedlungsberater anonym abklären.
- Er wird Ihre persönlichen Verhältnisse, Bedingungen und Wünsche erheben und Ihnen nach dem Kontakt mit den Zielkantonen eine Offerten-Uebersicht unterbreiten.
- Sie entscheiden, ob, wann und mit welchen Kantonen die Gespräche fortgesetzt werden und wann Ihre Name genannt werden darf.







